Unfallhilfe

Was tun nach einem Unfall? Schritt für Schritt.

Ruhe bewahren, Unfallstelle sichern, Schaden dokumentieren - und dann einen unabhängigen Gutachter anrufen. Hier erfahren Sie, worauf es in den ersten Minuten und Tagen nach einem Verkehrsunfall ankommt.

Direkt an der Unfallstelle

Wie verhalte ich mich richtig am Unfallort?

Sichern Sie zuerst die Unfallstelle und kümmern Sie sich um Verletzte. Danach gilt: Beweise sichern, Daten austauschen und kein Schuldanerkenntnis abgeben. Mit diesen sechs Schritten sind Sie auf der sicheren Seite.

01

Unfallstelle sichern

Warnblinkanlage an, Warnweste anziehen, Warndreieck aufstellen. Bei Verletzten sofort den Notruf 112 wählen.

02

Polizei rufen

Grundsätzlich ist es immer ratsam, die Polizei hinzuzuziehen und sich den Unfallaufnahmebogen aushändigen zu lassen.

03

Fotos machen

Machen Sie Bilder der Unfallstelle - so lassen sich Hergang und Konstellation später nachvollziehen.

04

Daten austauschen

Name, Anschrift und Kennzeichen des Unfallgegners notieren - die Versicherung ermittle ich über das Kennzeichen. Zeugen? Kontaktdaten aufnehmen.

05

Kein Schuldanerkenntnis

Ist die Lage unklar, geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Schildern Sie den Hergang sachlich und unterschreiben Sie nichts, was ein Schuldeingeständnis enthält.

06

Gutachter anrufen

Melden Sie sich gern bei mir - ich sage Ihnen, wie es jetzt weitergeht.

Ihre Rechte als Geschädigter

Was steht mir nach einem unverschuldeten Unfall zu?

Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss Sie so stellen, als wäre der Unfall nie passiert. Das umfasst deutlich mehr als nur die Reparatur - und genau das dokumentiert ein unabhängiges Gutachten.

01

Freie Gutachterwahl

Sie bestimmen, wer den Schaden begutachtet - nicht die Versicherung.

02

Gutachterkosten

Trägt bei Fremdverschulden die gegnerische Versicherung. Sie zahlen nichts.

03

Reparaturkosten

In einer Fachwerkstatt Ihrer Wahl - auch auf Gutachtenbasis („fiktive Abrechnung“).

04

Wertminderung

Ihr Fahrzeug ist nach einem Unfall weniger wert; dieser Betrag steht Ihnen zu.

05

Nutzungsausfall oder Mietwagen

Für die Zeit, in der Sie Ihr Auto nicht nutzen können.

06

Freie Anwaltswahl

Die Kosten eines Verkehrsrechtsanwalts trägt bei Fremdverschulden ebenfalls die Gegenseite.

07

Weitere Positionen

Unkostenpauschale, Abschleppkosten, An- und Abmeldung - alle unfallbedingten Kosten.

Typische Fehler

Was Sie nach einem Unfall besser nicht tun

Den Vorschlag der Versicherung blind annehmen

Die gegnerische Versicherung schlägt oft schnell einen Gutachter oder eine Besichtigung vor. Diesen Vorschlag müssen Sie nicht annehmen: Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie die freie Wahl des Sachverständigen.

Vor dem Gutachten reparieren lassen

Ist der Schaden erst repariert, lässt er sich nicht mehr vollständig nachweisen. Warten Sie mit der Reparatur, bis das Gutachten vorliegt - Notreparaturen ausgenommen.

Nur einen Kostenvoranschlag einholen

Ein Kostenvoranschlag erfasst weder Wertminderung noch Nutzungsausfall oder Restwert. Bei Schäden ab etwa 1.000 € gehört ein vollständiges Gutachten dazu.

Unfall? Jetzt Kontakt aufnehmen.

Schicken Sie mir gern direkt Fotos vom Schaden per WhatsApp - ich melde mich umgehend mit einer ersten Einschätzung.