Häufige Fragen
Fragen & Antworten rund ums Kfz-Gutachten.
Wer zahlt? Wie schnell geht es? Darf die Versicherung mir den Gutachter vorschreiben? Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen - kurz und verständlich.
Allgemein
Was macht ein Kfz-Sachverständiger eigentlich genau?
Ein Kfz-Sachverständiger begutachtet Fahrzeugschäden neutral, dokumentiert sie mit Fotos und Messungen und beziffert alle Positionen - Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungs- und Restwert. Das Gutachten ist die Grundlage, auf der Versicherungen den Schaden regulieren. Zusätzlich erstelle ich Fahrzeugbewertungen und Stellungnahmen.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und einem Gutachten?
Ein Kostenvoranschlag listet nur die voraussichtlichen Reparaturkosten auf. Ein Gutachten erfasst darüber hinaus Wertminderung, Nutzungsausfall, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturdauer - und dokumentiert den Schaden beweissicher. Nur das Gutachten sichert Ihnen den vollständigen Schadenersatz.
Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers ersetzt den Schaden, den er anderen zufügt - also Ihren Schaden bei einem unverschuldeten Unfall. Die Kaskoversicherung ist Ihre eigene Versicherung: Sie zahlt Schäden am eigenen Fahrzeug, z. B. bei Eigenverschulden (Vollkasko) oder bei Hagel, Wild und Diebstahl (Teilkasko).
Wann brauche ich ein Gutachten und wann reicht ein Kostenvoranschlag?
Faustregel: Bei Bagatellschäden unter rund 1.000 € reicht meist ein Kostenvoranschlag. Ab dieser Grenze - und immer, wenn die Gegenseite schuld ist - sollten Sie ein vollständiges Gutachten erstellen lassen. Nur so werden Wertminderung und Nutzungsausfall überhaupt berücksichtigt.
Ist Ihr Gutachten vor Gericht verwertbar?
Ja, meine Gutachten sind neutral, unabhängig und gerichtsfest. Sie werden von Versicherungen, Anwälten und Gerichten anerkannt.
Ablauf
Wie läuft die Erstellung eines Gutachtens ab?
Sie melden sich per Telefon, WhatsApp oder Formular. Wir vereinbaren einen Termin - zu Hause, am Arbeitsplatz oder in der Werkstatt. Vor Ort dokumentiere ich den Schaden mit Fotos und Messungen, kalkuliere die Reparaturkosten mit SilverDAT und ermittle alle weiteren Positionen. Das fertige Gutachten erhalten Sie digital; auf Wunsch geht es direkt an Versicherung und Anwalt.
Wie schnell bekomme ich mein Gutachten?
Die Besichtigung findet meist innerhalb von 24 Stunden statt - oft noch am selben Tag. Das fertige Gutachten erhalten Sie in der Regel wenige Werktage nach der Besichtigung.
Muss mein Auto dafür in eine Werkstatt oder kommen Sie auch zu mir?
Ich komme zu Ihnen - nach Hause, an den Arbeitsplatz oder in die Werkstatt Ihrer Wahl in Celle, im Heidekreis und in der Region Hannover. Ein nicht fahrbereites Fahrzeug muss dafür nicht bewegt werden.
Bekomme ich das Gutachten auch digital?
Ja, Sie erhalten es per E-Mail und auf Wunsch zusätzlich in gedruckter Form.
Rechtliches & Versicherung
Darf mir die Versicherung den Gutachter vorschreiben?
Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht auf freie Gutachterwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter aufzwingen - ein unabhängiger Sachverständiger vertritt allein Ihre Interessen.
Muss ich für das Gutachten in Vorleistung gehen?
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall rechne ich die Gutachterkosten auf Wunsch direkt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab.
Kann ich zusätzlich einen Anwalt einschalten?
Ja - bei Fremdverschulden ist das sogar empfehlenswert. Die Kosten eines Verkehrsrechtsanwalts trägt in diesem Fall die gegnerische Versicherung. Auf Wunsch leite ich das Gutachten direkt an Ihren Anwalt weiter.
Wie schnell muss ich den Schaden melden?
Ihrer eigenen Versicherung sollten Sie den Unfall innerhalb einer Woche melden. Gegenüber der gegnerischen Versicherung gibt es keine Eile - lassen Sie den Schaden zuerst unabhängig begutachten.
Darf ich mein Auto reparieren lassen, bevor das Gutachten erstellt ist?
Grundsätzlich sollten Sie mit der Reparatur warten, bis das Gutachten erstellt wurde. So ist der Schaden vollständig dokumentiert. Ausnahme: Sicherheitsrelevante Notreparaturen (z. B. Beleuchtung, Bremsen, Reifen) dürfen durchgeführt werden - wichtig ist aber, den Schaden vorher durch Fotos oder einen Sachverständigen festzuhalten.
Kosten & Bezahlung
Wer bezahlt das Gutachten nach einem unverschuldeten Unfall?
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Die Gutachterkosten sind Teil Ihres Schadens und werden vollständig von der Gegenseite übernommen.
Muss ich die Kosten für das Gutachten vorstrecken?
Nein. Ich rechne bei unverschuldeten Unfällen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab. Sie müssen nichts vorstrecken.
Zahlt meine Kasko-Versicherung auch ein unabhängiges Gutachten?
Bei Kaskoschäden bestimmt in der Regel Ihre Versicherung, wie der Schaden festgestellt wird - häufig durch einen von ihr beauftragten Gutachter. Ein eigenes Gutachten ist möglich, die Kostenübernahme sollte aber vorher mit der Versicherung geklärt werden. Sprechen Sie mich an, ich berate Sie ehrlich.
Wie setzen sich die Kosten für ein Gutachten zusammen?
Die Kosten richten sich nach Schadenhöhe und Aufwand. Ich rechne nach der gängigen Honorartabelle ab, sodass alles transparent bleibt.
Ihre Frage war nicht dabei? Fragen Sie mich direkt.
Ein kurzer Anruf oder eine WhatsApp genügt - ich antworte schnell und verständlich.
